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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Solid Solutions en Identification SA

Aktualisiert am: 3. November 2025

1. Allgemeine Begriffsbestimmungen

„Verkäufer“: bezeichnet Solid Solutions en Identification SA

„Käufer“: jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die mit dem Verkäufer einen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen abschließt.

„Waren“: die vom Verkäufer hergestellten und/oder gelieferten Produkte, die Gegenstand eines zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Vertrags sind.

„Dienstleistungen“: Die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installations-, Entwicklungs-, Analyse-, Beratungsdienstleistungen usw.), die Gegenstand eines zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Vertrags sind.

2. Ausschluss weiterer Bedingungen

Nur diese Bedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge/Angebote und alle Verträge über den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen des Verkäufers.

Änderungen oder Einschränkungen dieser Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Verkäufers.

3. Abweichung oder Anfechtung

Keine Abweichung, Aufhebung oder Verzicht auf diese Bedingungen und keine Beanstandung in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen oder die Vertragserfüllung ist ohne die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Verkäufers gültig.

4. Annahme

Die Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers sind ab dem Versanddatum 30 Tage lang gültig und müssen von vom Verkäufer bevollmächtigten Vertretern erstellt werden.

Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, sobald der Käufer ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag des Verkäufers schriftlich angenommen hat und der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt hat.

5. Lieferung

Die Lieferfrist stellt keine wesentliche Vertragsbedingung dar.

Der Verkäufer wird alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um die Waren und/oder Dienstleistungen zu dem zwischen den Projektleitern des Verkäufers und des Kunden vereinbarten Termin zu liefern, lehnt jedoch jede Haftung für Lieferverzögerungen jeglicher Art ab.

Bei Eillieferungen gehen eventuelle Mehrkosten zu Lasten des Käufers, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde.

In jedem Fall ist der Käufer, wenn die Waren und/oder Dienstleistungen nicht zu dem im Angebot oder Kostenvoranschlag angegebenen Termin geliefert wurden, berechtigt, dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen, dass er die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen spätestens 45 Tage nach dem Datum der Mitteilung verlangt.

Bleibt diese Aufforderung nach Ablauf der genannten Frist ohne Wirkung, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Nichtannahme durch den Käufer

Wenn die Waren und/oder Dienstleistungen aufgrund einer Nachlässigkeit des Käufers nicht zum geltenden Liefertermin in Empfang genommen wurden, behält sich der Verkäufer das Recht vor:

  • Entweder die Lieferung bestätigen
  • Entweder den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab dem jeweiligen Lieferdatum zu kündigen und dem Käufer einen Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtwerts der betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.

7. Mangelhafte Waren

Jede Reklamation bezüglich mangelhafter Waren muss vom Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich eingereicht werden.

Wenn der Verkäufer diese Reklamation für berechtigt hält, werden die Waren ohne zusätzliche Kosten für den Käufer ersetzt oder repariert.

8. Eigentum und Risiko

Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben, erfolgt die Lieferung der Waren „ab Werk“ vom Standort des Verkäufers.

Der Gefahrenübergang erfolgt mit Versand der Ware an den Käufer, und der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware in Höhe des Verkaufspreises ordnungsgemäß versichert ist.

9. Installation (falls zutreffend)

Dieser Artikel gilt, wenn der Vertrag Installationsleistungen umfasst.

Die Installation wird separat und gemäß dem aktuellen Tarif des Verkäufers berechnet.

Der Käufer garantiert, dass die Installationsarbeiten innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten Fristen, spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Liefertermin der Materialien, beginnen können. Anträge auf Verschiebung der Installation werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Käufer spätestens acht Werktage vor dem geplanten Termin schriftlich mitgeteilt werden.

Die Installation erfolgt an der vom Käufer in seiner Bestellung angegebenen Adresse.

Kann die Installation aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, nicht vom Verkäufer durchgeführt werden, trägt der Käufer die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen und alle sonstigen entstandenen Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise- und Lagerkosten im Zusammenhang mit zusätzlichen Wartezeiten.

10. Software und geistiges Eigentum

10.1 Besteht die Ware aus einer Software oder wird sie dem Käufer in Verbindung mit einer anderen Software geliefert, erhält der Käufer lediglich das Recht, die Software von Solid gemäß den Lizenzbedingungen der Software zu nutzen, es sei denn, in den besonderen Vertragsbedingungen wurde ausdrücklich eine Eigentumsübertragung vereinbart. Wurde kein gesonderter Software-Lizenzvertrag geschlossen, beschränken sich die Nutzungsrechte an der Software in jedem Fall auf die Nutzung der Software mit den gelieferten Waren.

10.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bleiben alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren (insbesondere Urheberrechte, Patente oder eingetragene Marken usw.) alleiniges Eigentum von Solid Solutions en Identification SA.

10.3 Wenn die Waren vom Verkäufer gemäß den Spezifikationen des Käufers verarbeitet oder einem Verfahren unterzogen werden müssen, entschädigt der Käufer den Verkäufer für alle Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstehen oder von ihm getragen werden, sowie für alle Kosten, die der Verkäufer für die Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Geschmacksmusterrechten, Markenrechten oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten Dritter aufgrund der Verwendung der Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer gezahlt hat oder zahlen muss.

11. Preis

Alle in den Angeboten/Kostenvoranschlägen angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Die anfallenden Steuern werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise ab Werk (Abgang ab Werk oder Lager des Verkäufers), einschließlich Verpackung. Die Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

12. Bezahlung

12.1 Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der im Angebot angegebenen Fristen ab Rechnungsdatum bei Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistungen vollständig zu bezahlen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer im Besitz der Gelder ist.
12.2 Die Zahlungsfrist ist für alle Verträge von wesentlicher Bedeutung. Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Termin ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Zinsen auf den fälligen Betrag zu verlangen, die sich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung an den Verkäufer zum gesetzlichen Zinssatz berechnen.

12.3 Haben die Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, behält sich der Verkäufer das Recht vor, bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung einer oder mehrerer Raten die sofortige Zahlung des gesamten ausstehenden Betrags zu verlangen.

12.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 15 Tagen nach Versand einer Mahnung per Einschreiben an den Käufer behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle Lieferungen auszusetzen, den Vertrag zu kündigen und die Zahlung des fälligen Betrags mit allen möglichen rechtlichen Mitteln einzufordern.

13. Stornierung

Eine Stornierung oder Änderung der Bestellung durch den Käufer ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wird. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Stornierung oder Änderung abzulehnen oder unter bestimmten Bedingungen, die er aufgrund der Umstände für gerechtfertigt hält, zu akzeptieren. Im Falle einer Stornierung einer Bestellung ist der Käufer verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtwerts der betreffenden Bestellung(en) zu zahlen.

14. Höhere Gewalt

Der Verkäufer lehnt jede Haftung ab, wenn die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen direkt oder indirekt, durch Krieg, Aufstand, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskämpfe, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Pandemie oder Epidemie oder aus anderen Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers oder seiner Subunternehmer oder Lieferanten liegen, verhindert, behindert oder beeinträchtigt wird.

Im Falle einer Verhinderung, eines Hindernisses, einer Verzögerung oder eines Problems dieser Art kann der Verkäufer diesen Vertrag ganz oder teilweise aufschieben oder kündigen, ohne dem Käufer gegenüber eine Begründung zu liefern und unbeschadet seiner sonstigen Rechte. Jeder der in diesem Artikel aufgeführten Gründe gilt als Hindernis, Behinderung, Verzögerung oder Beeinträchtigung für den Verkäufer oder seine Subunternehmer oder Lieferanten, wenn er die Erfüllung ihrer gesamten Verpflichtungen gemäß den einzelnen Verträgen beeinträchtigt, sei es gegenüber dem Käufer, dem Verkäufer oder Dritten.

15. Kündigung

Der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung für gekündigt zu erklären und Schadenersatz für alle Verluste zu verlangen, die dem Verkäufer durch eine solche Kündigung entstehen, wenn der Käufer die Zahlung nicht rechtzeitig leistet oder auf andere Weise gegen eine Vertragsbestimmung verstößt oder wenn ein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird oder wenn der Käufer eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder wenn er als Unternehmen freiwillig oder unfreiwillig in Liquidation geht oder wenn für das Unternehmen des Käufers ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Käufer seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder wahrscheinlich einstellen wird.

16. Garantie

Die Garantie für Software, die nicht vom Verkäufer entwickelt wurde, beschränkt sich auf:

  • Die Verpflichtung des Verkäufers, den Softwareentwickler um Hilfe und Unterstützung zu bitten, wenn die Software von einem Dritten entwickelt wurde.

Die vom Verkäufer gelieferten Waren unterliegen einer Garantie von 1 Jahr ab Lieferdatum. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz der defekten Geräte oder Teile. Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Gründen beruhen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, einschließlich unsachgemäßer Reparaturen oder Wartungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte, unsachgemäßer oder fahrlässiger Lagerung oder Handhabung der Waren, Austausch von Teilen und Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den ursprünglichen Spezifikationen oder Empfehlungen des Verkäufers entsprechen.

17. Haftungsbeschränkung

Der Verkäufer lehnt jede Haftung für entgangenen Gewinn, Geschäftsbeziehungen, Einnahmen oder für indirekte, zufällige, immaterielle oder Folgeschäden ab, die aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen entstehen.

18. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags und der übrigen Teile der betreffenden Bestimmung davon unberührt.

Jeder Vertrag ist verbindlich und gilt für die Erben und persönlichen Vertreter jeder Partei.

Der Käufer darf die ihm durch diesen Vertrag gewährten Rechte nicht abtreten.

Dritte können sich keine vertraglichen Bedingungen, die die Vertragsparteien binden, zunutze machen oder darauf berufen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Für Verträge, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gilt schweizerisches Recht.

19.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Auslegung und der Erfüllung des Vertrags ergeben, ist Genf Gerichtsstand.

19.3 Die ordentlichen Gerichte der Republik und des Kantons Genf sind, vorbehaltlich einer Beschwerde beim Bundesgericht, zuständig für alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt oder einvernehmlich einem Schiedsverfahren unterzogen werden konnten.

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Solid ist ein Unternehmen, das sich auf die digitale Transformation und die Rückverfolgbarkeit spezialisiert hat. Sie hat ihren Sitz in der Schweiz, genauer gesagt in Genf, und begleitet seit über 25 Jahren Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Luxusgüter, Gesundheit, Pharma, Banken und Behörden.

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